Indiens CERC entwirft Netzregeln für eigenständige Batteriespeicher
Indiens Zentrale Elektrizitätsregulierungskommission CERC hat Betriebsregeln für eigenständige Energiespeicher im Netz vorgeschlagen, berichtet Energy-Storage.news. Die Vorschläge sind Teil des Entwurfs der zweiten Änderung der Netzkodex-Verordnung von 2023 mit Datum vom 21. September; Stellungnahmen nimmt die Behörde bis zum 21. Oktober entgegen.
Nach dem Entwurf müsste ein eigenständiger Speicher vor dem kommerziellen Betrieb in der Regel einen erfolgreichen Probebetrieb über mindestens 50 MW Gesamtkapazität absolvieren. Größere Projekte erhielten Regeln für eine stufenweise Inbetriebnahme, sodass Teile vorab nachgewiesen und in Betrieb genommen werden können, und der Entwurf regelt den Umgang mit Verzögerungen. Speicher mit Anschluss ab 33 kV müssten Primärregelleistung erbringen und würden damit Teil der ersten Verteidigungslinie, wenn die Frequenz abweicht.
Der Entwurf folgt einem separaten Vorschlag der Central Electricity Authority von Anfang des Monats, für neue Erneuerbarenprojekte ab Juli 2027 netzbildende Wechselrichter und Speicher am Standort vorzuschreiben. Demnach müssten mindestens 15 % der Wechselrichter netzbildend sein, und Freiflächen-Solar- sowie Onshore-Windprojekte bräuchten Speicher von mindestens 10 % ihrer Leistung, mit einer Dauer, die ab Juli 2029 von zwei auf vier Stunden steigt.

Was das bedeutet
Solche Regeln machen aus Batterien Netzbetriebsmittel: Sie legen fest, wie ein Speicher seine Funktion nachweist und was er tun muss, wenn das Netz unter Druck steht. Indien schreibt sie zu einer Zeit, in der es einen Sprung der Speicherkapazität von rund 1 GWh auf mehrere Dutzend GWh binnen zwei Haushaltsjahren erwartet, die Details dieses Entwurfs prägen also eine große Flotte von Beginn an.