Käufer legen offenen Mustervertrag für den Einkauf großer Batteriespeicher vor
Eine Gruppe von Käufern großer Batteriespeicher hat am 13. Oktober 2026 die Energy Storage Contract Alliance (ESCA) gegründet und einen Muster-Liefer- und Kaufvertrag für Batteriespeicher im Netzmaßstab veröffentlicht. Laut Energy-Storage.news hat die Allianz 22 Mitgliedsunternehmen, darunter den unabhängigen Stromerzeuger Neoen sowie die Projektentwickler BW ESS und MN8 Energy; nach eigenen Angaben verfügen die Mitglieder – Versorger, IPPs, Entwickler, Versicherer und Anlageneigner – zusammen über ein Speicherportfolio von mehr als 40 GWh.
Das Problem. Ausgangspunkt ist laut ESCA-Website, dass ein Speichervertrag standardmäßig vom Lieferanten geschrieben wird. Dessen Vorlagen seien um die eigenen Garantien herum gebaut und ließen Themen oft vage oder offen – genannt werden Serienfehler, Rückverfolgbarkeit der Zellen und Prüfungen. Arthur Claire, Generalsekretär von ESCA und Technikchef des Qualitätsprüfers Sinovoltaics, sagte Energy-Storage.news, die meisten Vertragsfragen seien nicht projektspezifisch, die Antworten seien bisher aber „in der Schublade“ jedes Unternehmens geblieben.

Was der Mustervertrag regelt. Die Klauseln sind öffentlich lesbar; die mehr als 15 technischen Anhänge zu Zellen, Racks, Systemspezifikation, Garantie, Überwachung, Kalibrierung und Ersatzteilen gibt es für Mitglieder. Der öffentliche Text zeigt die Käuferpositionen:
- Der Verkäufer muss binnen 14 Tagen nach Beginn jeder Fertigungscharge rückverfolgbare Herkunftsdaten aller Zellen und Komponenten liefern;
- Firmware muss per SHA-256 oder gleichwertig prüfbar sein, kritische Schwachstellen sind binnen 72 Stunden, Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden zu melden, NIS2 und IEC 62443 sind Pflicht;
- jeder Container wird geprüft, keine Stichprobe, mit Annahmegrenzen von null für kritische, schwere und leichte Mängel; ohne Freigabezertifikat des vom Käufer beauftragten Prüfers wird nichts verschifft;
- Lieferverzug kostet 0,2 Prozent pro Tag Vertragsstrafe ab dem 16. Tag nach Ende der Lieferfrist;
- gezahlt werden 10 Prozent nach der Werksabnahme und 90 Prozent binnen 30 Tagen nach Endlieferung, das Eigentum geht mit bestandener Abnahme vor Ort über.
Was er nicht regelt. Der Vertrag enthält keine Preise, Preisniveaus oder Rabatte; die bleiben Sache von Käufer und Lieferant. Über einen Lenkungsausschuss mit Stimmrecht können Mitglieder über die Weiterentwicklung des Textes mitentscheiden.
Ob Lieferanten solche Bedingungen annehmen, kann das Dokument nicht entscheiden; es ändert aber, dass ein Käufer ohne eigenes Batterie- und Vertragsteam nicht mehr beim Entwurf des Verkäufers anfangen muss.
Quellen: ESCA, Muster-Liefer- und Kaufvertrag — https://escabattery.org/ · Energy-Storage.news, Bericht zum Start — https://www.energy-storage.news/neoen-bw-ess-and-mn8-back-efforts-to-standardise-bess-procurement-through-new-energy-storage-contract-alliance/