Finnland will Netzanschlussanfragen in vier Prioritätsgruppen einordnen
Finnlands Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 18. September 2026 einen Entwurf zur Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes in die Anhörung gegeben. Gelesen haben wir die Mitteilung des Ministeriums selbst, nicht eine Zusammenfassung davon: Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, bei knapper Kapazität ein Prioritätsverfahren anzuwenden, wenn sie Anfragen zum Anschluss von Verbrauchsstellen und Stromspeichern bearbeiten. Die Stromerzeugung ist ausgenommen.
Anfragen kämen in vier Gruppen, gestaffelt nach Leistung und Zweck. In die erste gehören Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Ladepunkte unter 3 MW, Rechenzentren bis 1 MW und Einrichtungen kritischer gesellschaftlicher Funktionen. In die zweite Verbrauchsstellen zwischen 3 MW und 100 MW sowie Rechenzentren zwischen 1 MW und 10 MW — größere Anlagen können dazustoßen, wenn sie Flexibilität für mindestens 80% ihrer Spitzenlast zusagen. Die dritte fasst größere Verbrauchsstellen und Rechenzentren oberhalb dieser Grenzen. Die vierte enthält eigenständige Speicher, die nicht Teil eines Kraftwerkskomplexes sind und aus dem Netz laden.
Die Gruppe bestimmt dann die Reihenfolge, in der der jeweilige Betreiber — der Übertragungsnetzbetreiber Fingrid oder der örtliche Verteilnetzbetreiber — Kapazität bereitstellt und sein Netz ausbaut, wenn nicht alle gleichzeitig bedient werden können. Das Ministerium nennt einen Mechanismus, den die Fachberichterstattung meist auslässt: Wer in einem überlasteten Gebiet liegt, kann seine Position nicht nur durch witterungsunabhängige flexible Erzeugung verbessern, sondern auch dadurch, dass er einen Teil seines Verbrauchs mit neuer Erzeugung im selben Gebiet deckt — und der Betreiber muss weiterhin berücksichtigen, wie schnell die Anlage tatsächlich entsteht.
Klima- und Umweltministerin Sari Multala begründet das mit Anreizen, die Preise und das Knappheitsrisiko senken und zugleich unnötige Übertragungsleitungen vermeiden — um, wie sie sagt, den Anstieg der Übertragungspreise zu bremsen.
Das Ministerium sagt ausdrücklich, was der Entwurf nicht ist: Er beschränkt den Netzzugang nicht, die Anschlusspflicht bleibt unverändert, und die Regeln zum Anschlussrecht bleiben unberührt.
Zwei Daten zum Merken. Die Anhörung endet am 9. Oktober 2026. Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant, und das Gesetz erfasst auch vorher eingereichte Anfragen, sofern bis dahin kein Anschlussvertrag — auch kein bedingter — geschlossen wurde.

Was das bedeutet
Das ist Warteschlangenverwaltung im Gewand der Standortpolitik — und so gehört es gesagt. Niemandem wird der Anschluss verweigert; die Rangfolge entscheidet, wer wartet. Das ist ein kleinerer Eingriff als ein Moratorium und ein deutlich größerer als ein Tarif, weil es verändert, wo eine große Last lieber gebaut wird, ohne dass jemand einen Standort verbieten muss.
Eigenständige Speicher in der untersten Gruppe sind der strittige Punkt. Eine Batterie, die aus dem Netz lädt, steht hinter jeder Verbrauchskategorie, auch hinter großen Rechenzentren. Dabei ist Speicherung eines der wenigen Mittel, die einen bestehenden Anschlusspunkt über den Tag mehr Energie tragen lassen. Der Entwurf behandelt sie als Verbrauch; ihr Wert für den Netzbetreiber liegt darin, dass sie flexibler Verbrauch ist.
Die 80-Prozent-Schwelle wird die verhandelte Zahl. Sie ist der Preis für den Aufstieg von Gruppe drei in Gruppe zwei und ist als Anteil der Spitzenlast formuliert, nicht als Stunden oder Verfügbarkeit. Wie und gegen welche Spitze gemessen wird, entscheidet, ob der Mechanismus etwas bewirkt.
Quellen: https://tem.fi/en/-/proposal-on-priority-procedure-for-electricity-network-connections-circulated-for-review und https://www.pv-magazine.com/2026/09/21/finland-proposes-priority-system-for-grid-connections/