EU leitet Verfahren gegen 18 Staaten wegen des Rechts auf Energieteilen ein
Die Europäische Kommission hat Aufforderungsschreiben an 18 Mitgliedstaaten verschickt, die nicht gemeldet haben, das Recht auf gemeinsame Energienutzung und damit verbundene Verbraucherregeln aus der EU-Strommarktreform vollständig umgesetzt zu haben, berichtet pv magazine. Betroffen sind Belgien, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien, Finnland und Schweden. Sie hatten bis zum 17. Juli 2026 Zeit, die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 umzusetzen.
Die übrigen neun, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Italien, Zypern, Österreich, Portugal und die Slowakei, waren nicht Teil dieser Runde. Ob sie die Richtlinie jeweils vollständig umgesetzt haben, hat die Kommission nicht gesagt, und ob nationale Regeln mit ihr vereinbar sind, hat sie noch nicht geprüft: Die Schreiben betreffen die fehlende Mitteilung der Umsetzung, nicht den Inhalt nationaler Gesetze.
Nach dem neuen Artikel 15a dürfen Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Stellen selbst erzeugten oder gespeicherten Ökostrom mit anderen Kunden in derselben Gebotszone teilen, oder in einem kleineren Gebiet, wenn ein Mitgliedstaat das so festlegt. Der geteilte Strom wird bei der Abrechnung des Energieanteils vom gemessenen Verbrauch der Teilnehmer abgezogen, und die Beteiligten können einen Dritten mit der Organisation beauftragen.
Die nationalen Ansätze unterscheiden sich schon jetzt. In Deutschland startete Energy Sharing nach Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes am 1. Juni, wobei Bürgerenergiegruppen die Regeln als halbherzig kritisieren. Spanien und Frankreich, beide unter den 18, hatten bereits Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch; Spanien erweiterte im März die zulässige Entfernung auf 5 Kilometer. Die 18 Staaten haben nun zwei Monate Zeit. Ist die Kommission nicht zufrieden, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, die zweite Stufe des Verfahrens, an deren Ende eine Klage vor dem Gerichtshof stehen kann. Zudem schrieb die Kommission 26 Mitgliedstaaten wegen der überarbeiteten Richtlinie zu Wasserstoff und dekarbonisiertem Gas an, deren Frist zum 5. August nur Italien einhielt.

Was das bedeutet
Ein Aufforderungsschreiben ist der übliche erste Schritt und sagt wenig über die Absicht aus. Es zeigt aber, dass zwei Drittel der Union eine Frist für ein Verbraucherrecht verpasst haben, das Nachbarn den Austausch von Dachstrom ermöglichen sollte. Solange die nationalen Regeln fehlen, steht das Recht aus Artikel 15a nur auf dem Papier.