ACER: Eustreams slowakischer Gastarif verstößt weiter gegen EU-Regeln zu Benchmarking
Die EU-Agentur der Energieregulierer ACER hat ihren Bericht zum jüngsten Tarifvorschlag von Eustream veröffentlicht, dem slowakischen Gasfernleitungsnetzbetreiber. Sie hält die vorgeschlagene Referenzpreismethode weitgehend für ebenso regelwidrig wie die Fassung, die sie im Februar 2026 geprüft hatte.
Eustream hatte zunächst eine neue Methode für Januar 2026 bis Dezember 2027 vorgeschlagen. Im April genehmigte der slowakische Regulierer ÚRSO niedrigere Tarife als gewünscht, gültig ab 1. Mai 2026. Eustream konsultierte daraufhin am 30. Juni erneut mit denselben Tarifen und kleinen Änderungen. Der Vorschlag würde mitten in der Tarifperiode eine neue Methode einführen, mit einer Erhöhung um mehr als 50 %, die Eustream mit einem starken Rückgang der Transitflüsse begründet. Er behält eine einheitliche Briefmarkenmethode, eine Mischung aus Kapazitäts- und Mengenentgelten und eine Benchmarking-Anpassung an die Tarife anderer europäischer Betreiber.
ACER sieht die Anforderung der Nichtdiskriminierung erfüllt, die Einhaltung bei Transparenz, Kostenorientierung, Quersubventionierung, Mengenrisiko und grenzüberschreitendem Handel lasse sich aber nicht bestätigen, vor allem wegen der Benchmarking-Anpassung. Die Mengenentgelte seien regelwidrig: Das flussbasierte Entgelt enthalte einen Rabatt für inländische Flüsse, den die EU-Regeln nicht erlauben.
ÚRSO stellte das Verfahren am 8. Oktober ein, eine Einspruchsfrist von 40 Tagen läuft. Das ändere nichts an der Pflicht zur Veröffentlichung, so ACER. Sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden, empfiehlt die Agentur, Benchmarking auf Punkte mit echtem Pipeline-Wettbewerb zu beschränken und den Inlandsrabatt auslaufen zu lassen.

Was das bedeutet
Der Bericht hält das Thema am Leben, obwohl das nationale Verfahren formal beendet ist. Öffnet ein Einspruch von Eustream den Fall wieder, liegt dem Regulierer ACERs Liste der nötigen Änderungen schriftlich vor.