Polen und Westinghouse-Bechtel einigen sich auf Eckpunkte des AP1000-Vertrags
Polskie Elektrownie Jądrowe (PEJ), das staatliche Unternehmen hinter Polens erstem Kernkraftwerk, hat sich mit dem Konsortium aus Westinghouse und Bechtel auf die wesentlichen kaufmännischen und rechtlichen Bedingungen des Vertrags für Engineering, Beschaffung und Bau (EPC) geeinigt; darüber berichtete World Nuclear News am 24. September. Die Einigung ist ein Rahmen: Einzelheiten und die Anlagen des Vertrags - also technische Spezifikationen und ergänzende Dokumente - werden noch verhandelt, und abgeschlossen sein soll das bis Ende dieses Jahres.
Das Kraftwerk soll mit dem Reaktor AP1000 von Westinghouse in Lubiatowo-Kopalino entstehen, in der Gemeinde Choczewo in Pommern an der polnischen Ostseeküste. Die Technik wurde im November 2022 ausgewählt, im September 2023 folgte ein 18-monatiger Ingenieurvertrag für ein standortspezifisches Design. Vor Ort ist man bereits über die Planung hinaus: Bechtel hat im August die Leitung der Baustelle übernommen, als die Erdarbeiten begannen, die zweite Phase der Vorarbeiten und detaillierte geologische Untersuchungen laufen, und PEJ hat im März bei der nationalen Atomenergiebehörde die Baugenehmigung beantragt. PEJ-Präsident Marek Woszczyk bekräftigte, dass der erste Strom aus dem Kraftwerk 2036 ins polnische Netz fließen soll.

Was das bedeutet
Im EPC-Vertrag wird das Risiko eines Kernkraftprojekts verteilt, und "Eckpunkte vereinbart" ist die Stufe, auf der die härtesten Fragen - Preisstruktur, wer Kostenüberschreitungen trägt, Terminzusagen - grundsätzlich geklärt sein sollten. Veröffentlicht ist davon nichts. Die Meldung sagt also, dass die Verhandlungen nicht stocken, nicht aber, wie das Risiko aufgeteilt wurde. Genau darauf kommt es an: Die zuletzt in den USA gebauten AP1000 in Vogtle wurden Jahre zu spät und weit über Budget fertig, und die vertragliche Verteilung dieser Mehrkosten entschied, wer sie überstand.
Der Zeitplan ist der zweite Punkt. Mit begonnenen Arbeiten am Standort, einem offenen Genehmigungsantrag und einem Vertrag bis Dezember bedeutet 2036 rund ein Jahrzehnt vom Vertrag bis zum ersten Strom - ehrgeizig für das erste Programm eines Landes, aber vereinbar mit dem Argument der Hersteller, ein standardisiertes Design und ein erfahrener Baukonzern verkürzten den Weg. Die nächsten greifbaren Meilensteine sind der unterzeichnete EPC-Vertrag und die Entscheidung der Behörde über die Baugenehmigung. Solange beides fehlt, ist 2036 ein Ziel und kein Terminplan.