76,5-MWh-Batterie in Brandenburg darf nur eigenen Solarstrom laden
Südöstlich von Löwenberg in Brandenburg ist ein Hybridkraftwerk in Betrieb gegangen: 69 MW Photovoltaik und ein Batteriespeicher mit 76,5 MWh. Vorausgegangen sind rund vier Jahre Entwicklung, Genehmigung und Bau. Die technische Freigabe für die Einspeisung kam Mitte August, die offizielle Eröffnung ist für den 25. September vorgesehen. Der Speicher besteht aus 17 Containern zu je 4,5 MWh — vierzehn im Solarpark, drei bewusst am eigens errichteten Umspannwerk Bergsdorf-West.
An diesen drei Containern hängt die Geschichte. Nach Darstellung von Tobias Bertenbreiter, Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft, sah der ursprüngliche Anschlussvertrag des Verteilnetzbetreibers Eon Edis 6,8 MW Bezugsleistung vor: 800 kW für den Eigenbedarf der Solaranlage, der Rest für Ladung und Vermarktung der Batterie. Genau dafür wurden die drei Container am Umspannwerk platziert. Diese Bezugsleistung sei später zurückgezogen worden; damit kann der Speicher nur noch Strom aufnehmen, den die Solaranlage daneben erzeugt. Anwälte der Betriebsgesellschaft haben Eon Edis angeschrieben, um sie wiederzuerlangen.
⚠ Aktenkundig ist bislang eine Seite. Alles zum Entzug der Bezugsleistung stammt vom Betreiber. Eon Edis hat seine Begründung nicht veröffentlicht, und ein Netzbetreiber, der eine Zuteilung neu bewertet, hat dafür in der Regel einen Grund — eine veränderte Kapazitätslage am Netzknoten, eine andere Einordnung des Anschlusses, eine verschobene Warteposition. Belegt sind die Anlage und ihre heutige Beschränkung; das Warum ist es nicht.

Was das bedeutet
Ein nur solar geladener Speicher ist ein anderes Wirtschaftsgut. Er kann die Erzeugung der eigenen Anlage verschieben und sonst wenig. Mit Bezugsleistung könnte er günstig laden, in die Abendspitze verkaufen und Flexibilität anbieten — dort liegt üblicherweise der Geschäftsfall eines Großspeichers. Weder ein Stromabnahmevertrag noch ein Flexibilitätsvertrag besteht derzeit, und Suena Energy, die den Speicher vermarktet, vermarktet damit ein deutlich schmaleres Produkt als das geplante.
Das Risiko steckt in der Reihenfolge, nicht in den Regeln. Vier Jahre Entwicklung, Finanzierung und Bau wurden gegen eine Anschlusssituation aufgewendet, die zu Beginn galt. Wie die Rechtslage am Ende aussieht, ist offen — ein Projekt aber, das seine Bauweise an einer Zuteilung ausrichtet, drei Container und ein eigenes Umspannwerk inklusive, gießt eine regulatorische Annahme in Beton.
Und es ist eine Netz-, keine Speichergeschichte. Die bindende Beschränkung für Speicher in Europa sind längst nicht mehr die Kosten, sondern der Zugang: wie viel ein Netz ein Anlage beziehen lässt, zu welchen Bedingungen — und wie belastbar diese Antwort zwischen Angebot und Inbetriebnahme bleibt. Deutschland ist darin kein Sonderfall, nur das Beispiel dieser Woche.
Berichtet von pv magazine unter https://www.pv-magazine.com/2026/09/19/german-grid-operator-dispute-limits-battery-use-at-new-solar-storage-hybrid-plant/.